Steuerberatung - Steuerberatungskanzlei Herbert Rosen, Hanau

Der Jahresabschluss als rechnerischer Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres hat die Funktion über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sowie die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses zu informieren.  Bei Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen je nach Firmierung eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Bei Kleingewerbetreibenden und freien Berufen besteht die Möglichkeit, eine vereinfachte Gewinnermittlung in Form einer Einnahmeüberschussrechnung zu erstellen.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird unter anderem von Banken und anderen Gläubigern, wie zum Beispiel Lieferanten, als Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen. Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen Ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.

Unseren Mandaten bieten wir im Bereich der Steuerberatung unter anderem diese Leistungen an:

Steuerberatung

  • Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen aller Betriebsgrößen und Rechtsformen mit Berechnung möglicher Steuernachzahlungen oder -erstattungen

  • Optimierung Ihrer Altersvorsorge

  • Erstellung der Jahresabschlüsse

  • Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen

  • Steuerbelastungsvergleich: Beratung und Durchführung

  • Beratung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen

  • Steuerliche Gestaltungshinweise und Beratung bei der Wahl der Rechtsform

  • Einlegung von Rechtsbehelfen

  • Vertretung vor Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Beratung im europäischen Steuerrecht

Gerne beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen zur optimalen Steuergestaltung. Wenden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail an uns! Wir freuen uns auf Sie.